Behandlung

Ganzheitliche Kieferorthopädie

Ganzheitlich bedeutet, dass etwas im Ganzen und nicht einzeln separiert betrachtet wird. Bezogen auf die Kieferorthopädie ist damit gemeint, dass der gesamte Patient und nicht nur einzelne Organe, sprich nur die Zähne oder nur die Kiefer betrachtet werden.

Beispielsweise werden bei Kieferfehlstellungen nicht nur der Kiefer an sich, sondern auch eventuelle muskuläre Ungleichgewichte im Mundbereich oder Haltungsstörungen untersucht und analysiert. Denn der Körper und dessen Haltung ist direkt mit dem Kiefer verbunden. So wirkt sich eine Fehlstellung des Halteapparates oft auch auf den Kiefer und letztlich auf die Zähne aus.

Andersherum wirkt sich eine Kieferfehlstellung, die aus einem muskulären Ungleichgewicht im Mundbereich entstanden ist, direkt oder indirekt auf den Körper und seine Haltung aus. Nacken- und Rückenbeschwerden, Knieschäden, Tinnitus und andere funktionelle oder strukturelle Probleme können durchaus mit einer Kieferfehlstellung vergesellschaftet sein.

Wenn ein Fachzahnarzt für Kieferorthopäde ganzheitlich behandelt, bedeutet das, dass er auf den gesamten Körper eingeht, um so die Ursache einer Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellen zu können. Nur, wer die Ursachen erkennt, kann ein nachhaltig stabiles Behandlungsergebnis erreichen. Anders gesagt: eine Zahnfehlstellung ist immer Ausdruck einer übergeordneten Problematik, die erkannt werden muss, damit die Zahnfehlstellung angemessen korrigiert werden kann. Wer einfach nur routiniert Zähne richtet ohne zu schauen, was dahinter steckt, ist zwar schnell fertig mit seiner Arbeit, muss aber mit einem Rückfall rechnen, weil er nur Symptome, aber nicht die Ursachen therapiert hat. Es ist nicht ganz einfach, übergeordnete Ursachen zu finden. Ein ausgebildeter Fachzahnarzt für Kieferorthopädie muss sich in vielen Fortbildungen sehr intensiv damit beschäftigt haben.

Beratungsgespräch

  • Beratungsgespräch

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    Das erste Gespräch

    Das Beratungsgespräch ist der erste Schritt, nachdem Sie von Ihrem Zahnarzt die Empfehlung erhalten haben, sich an den Kieferorthopäden zu wenden. Die Möglichkeit einer solchen Beratung können Sie jedoch auch ohne das Anraten Ihres Zahnarztes wahrnehmen, zum Beispiel wenn Sie den Verdacht auf eine Fehlstellung Ihrer Zähne haben. Um lebenslangen Zahn- und Kieferproblemen vorzubeugen, empfiehlt es sich besser einmal zu früh zur Beratung zu gehen, als dieses zu versäumen.

  • Das Gespräch

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    Beratungsbedarf

    Am Ende dieser Beratungsgespräches können wir Ihnen mitteilen, ob eine kieferorthopädische Behandlung möglich und nötig ist. Weiterhin geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über die mögliche Art der Behandlung und eventuelle Alternativen, sowie Informationen über die voraussichtliche Dauer. Um eine kieferorthopädische Behandlung genau planen und Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen anpassen zu können, erstellen wir bei Ihrer Zustimmung die erforderlichen diagnostischen Unterlagen.

Diagnostische Unterlagen:

Die häufigsten Zahn- und Kieferfehlstellungen

Eine Zahnfehlstellung liegt vor, wenn entweder die Zähne selbst zueinander nicht im richtigen Verhältnis stehen oder aber die Kieferform bzw. die Lage des Ober- und Unterkiefers zueinander nicht passen. Beim gesunden bleibenden Gebiss sind die Zähne symmetrisch, die Schneidezähne greifen wie eine Schere ineinander und die Backenzähne sind wie Zahnräder verzahnt. Das ist die Voraussetzung für ein optimales Kauen und Sprechen.

Mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen weisen eine Zahn- bzw. Kieferfehlstellung auf. Die Hälfte der Fehlstellungen ist angeboren, die andere Hälfte ist hauptsächlich durch äußere Faktoren, wie zum Beispiel durch Daumenlutschen oder Schnuller bedingt.

Im Idealfall stehen die Zähne lückenlos und gerade nebeneinander und passen harmonisch in den gesamten Kiefer und in das Gesichtsbild.

Nachstehend die häufigsten Fehlstellungen, die auch kombiniert auftreten können:

Rücklage des Unterkiefers

Rücklage des Unterkiefers

Diese Fehlstellung wird auch als Rückbiss bezeichnet. In diesem Fall stehen die Schneidezähne des Oberkiefers weit vor den vorderen Zähnen des Unterkiefers.

Vorstand des Unterkiefers

Vorstand des Unterkiefers

Diese Fehlstellung wird auch als Vorbiß bezeichnet. Bei einem Vorbiß ist der Unterkiefer im Verhältnis zum Oberkiefer zu lang bzw. der Oberkiefer im Verhältnis zum Unterkiefer zu klein.

Engstand

Engstand

Bei einem Engstand finden die Zähne nicht genügend Platz. Daher wachsen sie nicht vollständig heraus oder verbleiben ganz im Kiefer. Sie können auch schief oder gedreht stehen.

Deck- bzw. Tiefbiss

Deck- bzw. Tiefbiss

Im normalen Gebiss bedecken die oberen Schneidezähne beim Zusammenbeißen die unteren etwa zwei bis drei Millimeter. Beim Tiefbiss hingegen reichen sie zu weit nach unten und bedecken die Schneidezähne im Unterkiefer.

Zahnlücken

Zahnlücken

Wenn die Zähne im Vergleich zum Kiefer zu schmal sind, können Lücken zwischen den Zähnen auftreten. Sie entstehen natürlich auch, wenn Zähne verloren gehen.

Offener Biss

Offener Biss

Die Seitenzähne treffen sich beim Zusammenbeißen, die Frontzähne aber nicht. So bleibt eine Öffnung, die das Abbeißen erschwert. Häufige Ursachen für den offenen Biss sind zu langes Daumenlutschen oder Schnullern, Mundatmung oder eine eine Zungen-, Lippen- oder Wangenfehlfunktion. Durch langes Daumenlutschen oder Schnullern wird das Oberkieferwachstum gehemmt.

Der Kreuzbiss

Der Kreuzbiss

Der Oberkiefer ist schmaler als der Unterkiefer – normalerweise ist es umgekehrt. Das Kind muss den Unterkiefer nach links oder nach rechts verschieben, um richtig zubeißen zu können. Die Folge: Der Unterkiefer wächst entsprechend den Gewohnheiten des Kindes nach rechts oder nach links schief.

Fehlende Zähne (Nichtanlage von Zähnen)

Fehlende Zähne (Nichtanlage von Zähnen)

Bei einer Nichtanlage von Zähnen fehlen einer oder mehrere der bleibenden 32 Zähne, weil ein genetischer Fehler vorliegt. Der oder die entsprechenden Zähne sind im genetischen Bauplan nicht vorgesehen und können sich deshalb nicht entwickeln. Im Gegensatz zum bleibenden Gebiss ist das Milchzahngebiss nur sehr selten betroffen.

Verlagerte / retinierte Zähne

Verlagerte / retinierte Zähne

Bei einer Verlagerung liegt der sich entwickelnde Zahn im Kiefer (der Zahnkeim) oder der  herausgewachsene Zahn schief. Oft ist der Zahn zusätzlich retiniert und wächst wegen  der falschen Position gar nicht aus dem Kiefer heraus. Davon sind besonders die  Weisheitszähne betroffen. Daneben sind häufig die oberen Eckzähne und die zweiten  kleinen bleibenden Backenzähne im Ober- und Unterkiefer verlagert und / oder retiniert.

Zahnüberzahl

Zahnüberzahl

Eine Zahnüberzahl (Hyperdontie) liegt dann vor, wenn einer oder mehrere Zähne zu häufig angelegt sind. Eine Zahnüberzahl ist sehr viel seltener als Nichtanlagen von Zähnen und kommt vorwiegend im bleibenden Gebiss vor.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Was bezahlt die Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung?

Wenn Sie oder Ihre Kinder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind:

  • Normalerweise bezahlen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) kieferorthopädische Behandlungen nur für Kinder und Jugendliche, wenn bis zum 18. Lebensjahr mit der Behandlung begonnen wurde.
  • Bei Erwachsenen gibt es nur dann Geld von der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn eine sogenannte schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).
  • Allerdings wird auch bei Kindern und Jugendlichen nicht in jedem Fall bezahlt: Für sogenannte leichte Kieferanomalien (KIG 1 und 2, s.u.) oder für Zusatzleistungen wie z.B. „unsichtbare“ Zahnspangen.

Kieferorthopädische Indikations-Gruppen (KIG)

  • Die Gesetzliche Krankenversicherung entscheidet über die Bezahlung einer kieferorthopädischen Behandlung nach insgesamt fünf sogenannter „Kieferorthopädischen Indikations-Gruppen“: KIG 1 – 5. Die KIG 1 und 2 gelten als leichte Anomalien (Störungen der Zahn- oder Kieferstellung). Deren Behandlung wird nicht bezahlt. Erst ab KIG 3 gibt es Geld von der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Allerdings gibt es auch in den KIG 1 und 2 Fälle, in denen eine KFO-Behandlung medizinisch notwendig ist. Hier kann unter Umständen die richtige Zusatzversicherung einspringen.

Erstattung durch die GKV

  • Kieferorthopädische Behandlungen nach den KIG 3-5 werden für Kinder und Jugendliche von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 % erstattet.
  • Allerdings müssen Sie während der Behandlung 20 % der Kosten vorerst selber tragen. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung bekommen Sie diese 20 % von Ihrer GKV zurückerstattet. Das soll dazu motivieren, die Behandlung auch wirklich abzuschließen.

Übrigens …

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in jedem Fall eine kieferorthopädische Erstberatung in voller Höhe – unabhängig vom Schweregrad der Fehlstellung und vom Alter des Patienten. Sie brauchen auch keine Überweisung von Ihrem Zahnarzt, wenn Sie zu uns kommen. Es gibt also keinen Grund, warum Sie sich nicht kieferorthopädisch beraten lassen sollten.

Wenn Sie oder Ihre Kinder bei einer Privatversicherung versichert sind:

Hier können wir Ihnen keine allgemeinen Informationen über die Erstattung der Behandlungskosten geben, weil diese zu sehr von den individuellen Regelungen der vielen PKV-Tarife abhängt.

Sie bekommen vor Beginn der Behandlung einen sogenannten kieferorthopädischen Heil- und Kostenplan von uns, den Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Von dieser erhalten Sie dann wiederum einen sogenannten Erstattungs-Bescheid.

Außervertragliche Leistungen

Was sind außervertragliche Leistungen?

Außervertragliche Leistungen sind Maßnahmen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht erstattet. Laut Sozialgesetzbuch V soll eine Behandlung ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein. Uns liegt es jedoch am Herzen, allen unseren Patienten alle Annehmlichkeiten der modernen Kieferorthopädie anzubieten.
Hierbei handelt es sich um Leistungen, die die kieferorthopädische Behandlung optimieren.

Wir suchen für Sie persönlich gerne die individuell passenden außervertraglichen Leistungen aus und besprechen mit Ihnen alle Details, so dass Sie später zu Hause in Ruhe entscheiden können, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

Gerne bieten wir Ihnen auch eine zinslose Ratenzahlung an.

© 2019 Kieferorthopädische Praxis Dr. Rainer Werz und Kollegen